Mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ am 30.10.2025 traten bedeutende planungsrechtliche Änderungen zu Gunsten des Wohnungsbaus in Kraft (Stichwort „Bauturbo“). Hinsichtlich der Fragen zur Umsetzung hat das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sich daher entschlossen, FAQ's zur Verfügung zu stellen, die bei Bedarf fortgeschrieben werden.
Diese können auf der Homepage des o.g. Ministeriums unter Allgemeines zum Bauplanungsrecht - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eingesehen werden.





