Erläuterungen zu den Richtlinien zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken und Förderung von Altbausanierungen

Stand: 19.07.2021, aktualisiert 15.02.2024

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.07.2021 neue Richtlinien verabschiedet, die ab 01.09.2021 für Veräußerungen von Wohnbaugrundstücken durch die Gemeinde gelten. Zugleich werden die Voraussetzungen festgelegt, unter denen Sanierungsmaßnahmen an Bestands­immobilien finanziell unterstützt werden.

 

Nachdem gerade in den letzten Jahren die Preise für Grundstücke, aber auch die Baukosten in einem ungewöhnlichen Maß gestiegen sind, verfolgt der Gemeinderat mit beiden Modellen insbe­sondere das Ziel, Familien bei ihrem Wunsch nach Wohneigentum zu unterstützen, die auf andere Weise eher nicht dazu in der Lage wären. Beide Instrumente lösen daher auch das bisher bekannte Familienfördermodell ab.

 

In den nachfolgend dargestellten Richtlinien werden die grundsätzlichen Voraussetzungen darge­stellt, nach denen eine Auswahl unter den Bewerbern mittels einer Punktevergabe erfolgt.

 

Bei einer Veräußerung im Jahr 2024 betragen die maßgeblichen Einkommensgrenzen (durchschnittlicher „Gesamtbetrag der Einkünfte“ lt. Steuerbescheiden 2021 - 2023) 48.100 € (Einzelbewerber) bzw. 96.200 € (Paare). Hinzu kommen 9.000 € je unterhaltsberechtigtem Kind.  

 

Falls Sie Interesse am Erwerb von Grundstücken haben, sollten Sie sich unbedingt frühzeitig um Ihre Steuererklärungen kümmern.