Wegfall von Kinderreisepässen - Änderung zum 01.01.2024

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Ab dem 1. Januar 2024 kann für Kinder nur noch ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.

 

Kinderreisepässe werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ausgestellt. Sowohl Personalausweis also auch Reisepass sind 6 Jahre gültig.

 

Antragstellung:

Bei der Antragstellung muss mindestens ein Elternteil und das betreffende Kind anwesend sein.

Erforderlich ist außerdem ein aktuelles Lichtbild des Kindes. Das Kind muss mit dem Lichtbild im Ausweisdokument zweifelsfrei zu identifizieren sein. Dadurch kann auch eine Neubeantragung bereits deutlich vor dem Ablauf der Gültigkeit erforderlich werden.

 

Kosten/Bearbeitungszeit:

Personalausweis: 22,80 Euro
Bearbeitungszeit: ca. 3 Wochen

Reisepass: 37,50 Euro
Bearbeitungszeit: ca. 4 Wochen

 

Bestehene Kinderreisepässe behalten Ihre Gültigkeit; auch hier gilt, dass das Kind auf dem darin enthaltenen Foto zweifelsfrei erkennbar sein muss.

 

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig im Reisebüro oder Internet, welche Dokumente für Ihre Reise anerkannt werden. Das Einwohnermeldeamt darf hierüber keine Auskünfte erteilen.

 

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig im Reisebüro oder Internet unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise welche Dokumente für Ihre Reise anerkannt werden.

Das Einwohnermeldeamt darf hierüber keine Auskünfte erteilen.